Allgemeine Geschäftsbedingungen
Platzhalter-Fassung. Vor Live-Gang durch einen auf Bau- und Werkvertragsrecht spezialisierten Anwalt prüfen und finalisieren lassen – insbesondere im Hinblick auf VOB/B, Haftungsbeschränkungen und Gewährleistung gegenüber kommunalen Auftraggebern.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Dr. Ismail Tahir, Werrestr. 53, 32049 Herford(nachfolgend „Auftragnehmer") im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung beginnt. Für Leistungen im Anwendungsbereich der VOB gilt ergänzend VOB/B in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mehr- oder Minderleistungen werden nach Aufwand separat abgerechnet.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Abschlagszahlungen werden nach Baufortschritt vereinbart. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Ausführung
Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen (DIN EN 40, DIN 13201, Anti-Stick · Anti-Graffiti, RSA, VDE und weitere). Der Auftraggeber hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung zu schaffen (Zugang, Energie, ggf. Genehmigungen außerhalb unseres Leistungsumfangs).
§ 6 Gewährleistung
Für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, bei Bauleistungen die Regelungen der VOB/B. Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit gesetzlich zulässig und nicht anders vereinbart – fünf Jahre bei Bauleistungen und zwei Jahre bei sonstigen Leistungen.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.