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T-LeuchtenwerkStraßenbeleuchtung · seit 2015
Komplettservice

Komplettservice für Straßenbeleuchtung

Statt sieben Firmen, sieben Verträgen und mehrfachen Verkehrssperrungen – ein Ansprechpartner, ein Arbeitsgang, gebündelte Haftung. Das ist der Komplettservice von T-Leuchtenwerk.

Vergleich

Einzelvergabe vs. Komplettservice

Was bringt es einer Kommune konkret, wenn alle Leistungsbereiche aus einer Hand kommen? Zehn Dimensionen, ein klarer Unterschied.

  1. Anzahl Verträge

    01
    Einzelvergabe
    6 oder mehr
    T-Leuchtenwerk
    1
  2. Ansprechpartner

    02
    Einzelvergabe
    Mehrere — pro Leistungsbereich einer
    T-Leuchtenwerk
    Ein fester Projektleiter über die gesamte Laufzeit
  3. Schnittstellen

    03
    Einzelvergabe
    Zahlreich — Kommune koordiniert
    T-Leuchtenwerk
    Keine — wir koordinieren intern
  4. Verkehrssperrungen

    04
    Einzelvergabe
    Mehrfach, pro Leistungsbereich
    T-Leuchtenwerk
    Einmalig, alle Leistungsbereiche gebündelt
  5. Koordinationsaufwand Kommune

    05
    Einzelvergabe
    Hoch — Termine, Gewerke, Nachträge
    T-Leuchtenwerk
    Gering — ein Bautagebuch, ein Berichtsweg
  6. Haftung

    06
    Einzelvergabe
    Aufgeteilt — Zuständigkeit oft unklar
    T-Leuchtenwerk
    Gebündelt bei einem Vertragspartner
  7. Abnahme

    07
    Einzelvergabe
    Mehrfach, pro Leistungsbereich separat
    T-Leuchtenwerk
    Einmal, als Gesamtleistung
  8. Rechnungen

    08
    Einzelvergabe
    Viele, mit unterschiedlichen Strukturen
    T-Leuchtenwerk
    Eine gebündelte Abrechnung
  9. Nachträge & Mehrkosten

    09
    Einzelvergabe
    Häufig — zwischen Gewerken strittig, Kommune entscheidet
    T-Leuchtenwerk
    Schriftlich vor Ausführung, ein Vertragspartner — keine Stillen
  10. Reaktion auf Befunde vor Ort

    10
    Einzelvergabe
    Stillstand — neue Beauftragung, zweite Sperrung
    T-Leuchtenwerk
    Im laufenden Arbeitsgang gelöst — Material an Bord
Leistungsumfang

Was wir liefern

  1. 01

    Bestandsaufnahme und Inventarisierung aller Lichtpunkte

  2. 02

    Standsicherheitsprüfung nach Schwingungsverfahren

  3. 03

    LED-Umrüstung

  4. 04

    Korrosionsschutz und Beschichtung nach DIN EN ISO 12944

  5. 05

    Masttausch und fachgerechte Entsorgung

  6. 06

    Tiefbau, Kabelverlegung, Fundamentbau

  7. 07

    Verkehrsrechtliche Anordnung und Verkehrssicherung

  8. 08

    Vollständige Projektdokumentation und Abnahmeprotokolle

Häufige Fragen

Was Kommunen typischerweise vorab wissen möchten

  1. 01

    Wer trägt die Haftung, wenn während oder nach der Ausführung ein Schaden entsteht?

    Als General­unternehmer tragen wir die vertragliche Gewähr­leistung für die Gesamt­leistung — gegenüber der Kommune gibt es einen Ansprech­partner und einen Haftungsweg. Die interne Zuordnung zu Fach­leistungsbereichen ist unser Thema, nicht Ihres. Unsere Betriebs- und Berufs­haftpflicht ist für öffentliche Aufträge bemessen.

  2. 02

    Was passiert bei unvorhergesehenen Mehrkosten während der Bauphase?

    Wir kalkulieren Risiken wie plötzlich notwendige Mast­tausche oder Tiefbau­befunde im Angebot mit und kommunizieren Abweichungen sofort schriftlich. Nachträge werden vor Ausführung schriftlich freigegeben — keine stillen Kosten­steigerungen, keine Rechnungs­überraschungen.

  3. 03

    Wie lange muss eine Straße für Ihre Arbeiten gesperrt werden?

    Das ist der Kern­vorteil des Komplett­service: Alle Leistungsbereiche laufen in einem Arbeits­gang — ein Anbieter, eine VAO. Je nach Umfang bewegen wir uns zwischen wenigen Stunden (Leuchten­tausch) und zwei Tagen (Mast­neusetzung mit Fundament) pro Mastpunkt.

  4. 04

    Sind Sie für öffentliche Vergaben nach VOB/A präqualifiziert?

    Ja. Wir verfügen über Elektromeister­eintragung HWK OWL, Eigenüberwachung Korrosionsschutz, Unbedenklich­keits­bescheinigungen und Haftpflicht­versicherung in ausreichender Höhe. Wir reichen regelmäßig Angebote auf beschränkte und öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A ein.

  5. 05

    Wie dokumentieren Sie die Leistung förderfähig?

    Wir liefern die technischen Nachweise, die gängige Förder­programme verlangen: Bestands­aufnahme, Energie­einsparungs­nachweis, Abnahme- und Mess­protokolle. Die Antrag­stellung bleibt bei Ihnen, die Nachweise kommen antrags­reif von uns.

  6. 06

    Was passiert, wenn während der Arbeiten ein Mast nicht mehr standsicher ist?

    Im Rahmen des Komplett­service ist der Mast­tausch bereits kalkulatorisch hinterlegt. Bei unvorhergesehenen Befunden dokumentieren wir den Zustand, informieren Sie umgehend und führen den Tausch im laufenden Arbeitsgang durch — ohne zweite Anfahrt, ohne zweite Verkehrs­sperrung.

  7. 07

    Wer ist unser Ansprechpartner über die gesamte Projektlaufzeit?

    Sie erhalten einen festen Projekt­leiter vom ersten Angebot bis zur Abnahme. Kein wechselndes Call­center, keine E-Mails ins Leere — ein Name, eine Mobil­nummer, verantwortlich für Termin, Kosten und Qualität.

  8. 08

    Wie lange beträgt die Gewährleistung auf Ihre Gesamtleistung?

    Grundsätzlich 4 Jahre nach VOB/B auf Bau­leistungen. Für einzelne Komponenten (LED-Leuchten, Beschichtungs­systeme) gelten die jeweiligen Hersteller­gewähr­leistungen, die wir an Sie durch­reichen — teils bis 10 Jahre auf Treiber und LED-Modul.

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