Komplettservice für Straßenbeleuchtung
Statt sieben Firmen, sieben Verträgen und mehrfachen Verkehrssperrungen – ein Ansprechpartner, ein Arbeitsgang, gebündelte Haftung. Das ist der Komplettservice von T-Leuchtenwerk.
Komplettservice
Generalunternehmer · Komplettservice
10+
Jahre
15+
Steiger
24h
Notdienst
Einzelvergabe vs. Komplettservice
Was bringt es einer Kommune konkret, wenn alle Leistungsbereiche aus einer Hand kommen? Zehn Dimensionen, ein klarer Unterschied.
Anzahl Verträge
01- Einzelvergabe
- 6 oder mehr
- T-Leuchtenwerk
- 1
Ansprechpartner
02- Einzelvergabe
- Mehrere — pro Leistungsbereich einer
- T-Leuchtenwerk
- Ein fester Projektleiter über die gesamte Laufzeit
Schnittstellen
03- Einzelvergabe
- Zahlreich — Kommune koordiniert
- T-Leuchtenwerk
- Keine — wir koordinieren intern
Verkehrssperrungen
04- Einzelvergabe
- Mehrfach, pro Leistungsbereich
- T-Leuchtenwerk
- Einmalig, alle Leistungsbereiche gebündelt
Koordinationsaufwand Kommune
05- Einzelvergabe
- Hoch — Termine, Gewerke, Nachträge
- T-Leuchtenwerk
- Gering — ein Bautagebuch, ein Berichtsweg
Haftung
06- Einzelvergabe
- Aufgeteilt — Zuständigkeit oft unklar
- T-Leuchtenwerk
- Gebündelt bei einem Vertragspartner
Abnahme
07- Einzelvergabe
- Mehrfach, pro Leistungsbereich separat
- T-Leuchtenwerk
- Einmal, als Gesamtleistung
Rechnungen
08- Einzelvergabe
- Viele, mit unterschiedlichen Strukturen
- T-Leuchtenwerk
- Eine gebündelte Abrechnung
Nachträge & Mehrkosten
09- Einzelvergabe
- Häufig — zwischen Gewerken strittig, Kommune entscheidet
- T-Leuchtenwerk
- Schriftlich vor Ausführung, ein Vertragspartner — keine Stillen
Reaktion auf Befunde vor Ort
10- Einzelvergabe
- Stillstand — neue Beauftragung, zweite Sperrung
- T-Leuchtenwerk
- Im laufenden Arbeitsgang gelöst — Material an Bord
Was wir liefern
- 01
Bestandsaufnahme und Inventarisierung aller Lichtpunkte
- 02
Standsicherheitsprüfung nach Schwingungsverfahren
- 03
LED-Umrüstung
- 04
Korrosionsschutz und Beschichtung nach DIN EN ISO 12944
- 05
Masttausch und fachgerechte Entsorgung
- 06
Tiefbau, Kabelverlegung, Fundamentbau
- 07
Verkehrsrechtliche Anordnung und Verkehrssicherung
- 08
Vollständige Projektdokumentation und Abnahmeprotokolle
Was Kommunen typischerweise vorab wissen möchten
01
Wer trägt die Haftung, wenn während oder nach der Ausführung ein Schaden entsteht?
Als Generalunternehmer tragen wir die vertragliche Gewährleistung für die Gesamtleistung — gegenüber der Kommune gibt es einen Ansprechpartner und einen Haftungsweg. Die interne Zuordnung zu Fachleistungsbereichen ist unser Thema, nicht Ihres. Unsere Betriebs- und Berufshaftpflicht ist für öffentliche Aufträge bemessen.
02
Was passiert bei unvorhergesehenen Mehrkosten während der Bauphase?
Wir kalkulieren Risiken wie plötzlich notwendige Masttausche oder Tiefbaubefunde im Angebot mit und kommunizieren Abweichungen sofort schriftlich. Nachträge werden vor Ausführung schriftlich freigegeben — keine stillen Kostensteigerungen, keine Rechnungsüberraschungen.
03
Wie lange muss eine Straße für Ihre Arbeiten gesperrt werden?
Das ist der Kernvorteil des Komplettservice: Alle Leistungsbereiche laufen in einem Arbeitsgang — ein Anbieter, eine VAO. Je nach Umfang bewegen wir uns zwischen wenigen Stunden (Leuchtentausch) und zwei Tagen (Mastneusetzung mit Fundament) pro Mastpunkt.
04
Sind Sie für öffentliche Vergaben nach VOB/A präqualifiziert?
Ja. Wir verfügen über Elektromeistereintragung HWK OWL, Eigenüberwachung Korrosionsschutz, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe. Wir reichen regelmäßig Angebote auf beschränkte und öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A ein.
05
Wie dokumentieren Sie die Leistung förderfähig?
Wir liefern die technischen Nachweise, die gängige Förderprogramme verlangen: Bestandsaufnahme, Energieeinsparungsnachweis, Abnahme- und Messprotokolle. Die Antragstellung bleibt bei Ihnen, die Nachweise kommen antragsreif von uns.
06
Was passiert, wenn während der Arbeiten ein Mast nicht mehr standsicher ist?
Im Rahmen des Komplettservice ist der Masttausch bereits kalkulatorisch hinterlegt. Bei unvorhergesehenen Befunden dokumentieren wir den Zustand, informieren Sie umgehend und führen den Tausch im laufenden Arbeitsgang durch — ohne zweite Anfahrt, ohne zweite Verkehrssperrung.
07
Wer ist unser Ansprechpartner über die gesamte Projektlaufzeit?
Sie erhalten einen festen Projektleiter vom ersten Angebot bis zur Abnahme. Kein wechselndes Callcenter, keine E-Mails ins Leere — ein Name, eine Mobilnummer, verantwortlich für Termin, Kosten und Qualität.
08
Wie lange beträgt die Gewährleistung auf Ihre Gesamtleistung?
Grundsätzlich 4 Jahre nach VOB/B auf Bauleistungen. Für einzelne Komponenten (LED-Leuchten, Beschichtungssysteme) gelten die jeweiligen Herstellergewährleistungen, die wir an Sie durchreichen — teils bis 10 Jahre auf Treiber und LED-Modul.
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