LED-Umrüstung bestehender Straßenbeleuchtung
LED-Umrüstung ist kein Leuchtmitteltausch. Sie ist Lichtplanung, Elektrotechnik, Isolationsmessung und Förderdokumentation — durchgeführt von Elektrofachkräften mit Schaltberechtigung. Auf Wunsch auch unter Spannung (AuS) im Niederspannungsnetz, ohne Stromausfall für den Bürger.
LED-Umrüstung
Generalunternehmer · Komplettservice
10+
Jahre
15+
Steiger
24h
Notdienst
Was wir liefern
- 01
Lichttechnische Planung nach DIN 13201 (ME/CE/S-Klassen)
- 02
Freischalten nach den 5 Sicherheitsregeln — durch Elektrofachkraft mit Schaltberechtigung
- 03
Demontage der Altleuchte und fachgerechte Entsorgung nach ElektroG
- 04
Montage der LED-Leuchte inkl. elektrischem Anschluss
- 05
Prüfung der Kabelübergangskästen — Austausch defekter oder veralteter Abdeckungen nach Absprache
- 06
Isolationswiderstandsmessung (Iso-Messung) und Funktionskontrolle vor Ort
- 07
Abschliessende straßenzugsweise Funktionskontrolle beim Wiedereinschalten
- 08
Arbeiten unter Spannung (AuS) im Niederspannungsnetz — wo erforderlich und zulässig
- 09
Förderfähige Dokumentation (Bestand vs. Sanierung, Energieeinsparung)
LED · Effizienz & Lichtfarbe
Bis zu 75 % weniger Strom — nachweisbar, nicht geschätzt.
Energieeinsparung ist nur eine Seite. Die andere ist die richtige Lichtfarbe je Standort: Wohngebiet oder Durchgangsstraße, Insektenschutz oder Verkehrssicherheit. Wir rechnen beides vor.
Energievergleich
Vergleich bei gleicher Lichtausbeute auf einer typischen Wohnstraße. Ohne Dimmung, ohne Nachtabsenkung — das kommt on top.
Kelvin-Skala
3000 K für Wohngebiete, 4000 K für Hauptstraßen, 2200 K amber in der Nähe von Schutzgebieten — immer lichttechnisch nach DIN 13201 gerechnet.
Normen und Vorschriften
Wir arbeiten nach den einschlägigen Normen und dokumentieren unsere Leistung auf dieser Grundlage — prüfbar, nachvollziehbar, rechtssicher.
- DIN 13201 01 / 04
- Straßenbeleuchtung – Lichttechnische Anforderungen
- DIN EN 62471 02 / 04
- Photobiologische Sicherheit von Lampen
- ElektroG 03 / 04
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Entsorgung)
- DIN EN 13201-5 04 / 04
- Energieeffizienzindikatoren
Die stärkste Wirkung entsteht in der Kombination
Typische Leistungsbereiche, die wir im Rahmen des Komplettservice gemeinsam abwickeln — in einem Arbeitsgang, mit einer Sperrung.
Komplettservice für Straßenbeleuchtung
Sieben Leistungsbereiche. Ein Anbieter. Ein Arbeitsgang.
Masttausch und Mastneubau
VAO, Bagger, Kran. Alles aus einer Hand.
Korrosionsschutz — eigenüberwacht
Eigenüberwacht. Händisch vorbereitet. Dokumentiert.
Wartung und Entstörung
Lampentausch, Glasreinigung, 24-Stunden-Störungsdienst.
Was Kommunen typischerweise vorab wissen möchten
01
Mit welcher Energieeinsparung können wir realistisch rechnen?
Gegenüber HQL-Leuchten 60 bis 75 Prozent, gegenüber modernen Natriumdampfleuchten 30 bis 50 Prozent. Mit Dimmprofilen und Nachtabsenkung (DALI) sind zusätzlich 20 bis 30 Prozent möglich. Im Förderantrag rechnen wir die Einsparung je Anlage mit konkreten Messwerten aus — nicht mit Pauschalen.
02
Welche Fördermittel stehen uns zu und was passiert bei Ablehnung?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude- und Anlagentechnik (BEG) sowie Landesprogramme fördern kommunale Sanierungen mit 15 bis 40 Prozent. Wir liefern die technischen Nachweise antragsreif. Bei formaler Ablehnung unterstützen wir bei der Nachbesserung — die Antragstellung selbst liegt bei Ihnen.
03
Welche Lichtfarbe stört Anwohner und Insekten am wenigsten?
Für Wohngebiete und insektenfreundliche Standorte 3000 K (warmweiss), für Hauptverkehrsstraßen und Knotenpunkte 4000 K, 2200 K (amber) für besonders sensible Bereiche in der Nähe von Schutzgebieten. Wir beraten standortbezogen und liefern die lichttechnische Berechnung nach DIN 13201 mit.
04
Sind die neuen Leuchten mit unserer Schalt- und Steuertechnik kompatibel?
Marktgängige LED-Leuchten sind DALI-kompatibel und arbeiten mit gängigen Tag-/Nacht-Steuerungen. Bei älteren Anlagen prüfen wir im Projekt, ob eine Nachrüstung der Schaltstelle sinnvoll ist. Der Kompatibilitätscheck ist Teil unserer Bestandsaufnahme.
05
Was passiert mit den alten Leuchten und Leuchtmitteln?
Wir demontieren die Altleuchten fachgerecht, trennen elektrotechnische und wertstoffliche Komponenten und führen alles nach ElektroG einem zertifizierten Entsorger zu. Den Entsorgungsnachweis erhalten Sie für Ihre Akten.
06
Müssen Straßen während der Umrüstung längerfristig gesperrt werden?
Nein. Wir arbeiten straßenzugsweise mit Hubarbeitsbühne, meistens bei laufendem Verkehr mit abgesicherter Arbeitsstelle. Eine Vollsperrung ist selten nötig und wird im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt. Nach jedem Abschnitt folgt eine Funktionskontrolle beim Wiedereinschalten.
07
Können Sie auch unter Spannung arbeiten, damit es keinen Stromausfall gibt?
Ja — unsere Elektrofachkräfte sind AuS-geschult (Arbeiten unter Spannung) und verfügen über Schaltberechtigung für das Niederspannungsnetz. Wir setzen das selektiv ein, wo eine Freischaltung unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde — immer in Absprache mit Ihrem Netzbetreiber.
08
Wie lange ist die Gewährleistung auf LED-Leuchten und Montage?
Wir arbeiten mit Leuchtenherstellern, die 5 Jahre Gewährleistung auf Treiber und LED-Modul bieten, teils erweiterbar auf 10 Jahre. Auf unsere Montageleistung geben wir 4 Jahre VOB/B-Gewährleistung. Beide Gewährleistungen laufen parallel.
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