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T-LeuchtenwerkStraßenbeleuchtung · seit 2015
Standsicherheit

Standsicherheitsprüfung

Ein umgestürzter Lichtmast ist kein Bagatellschaden – er ist ein Haftungsfall. Wir prüfen nach DIN EN 40, dokumentieren lückenlos und benennen konkreten Handlungsbedarf.

Leistungsumfang

Was wir liefern

  1. 01

    Zerstörungsfreie Prüfung aller Lichtmaste per Schwingungsverfahren

  2. 02

    Digital ausgewertete Resonanzanalyse pro Mast

  3. 03

    Objektive Bewertung anhand messbarer Schwingungsparameter

  4. 04

    Handlungsempfehlung mit Dringlichkeitsstufen

  5. 05

    Rechtssichere Prüfprotokolle für Ihre Verkehrssicherungspflicht

  6. 06

    Digitale Übergabe als PDF und Excel-Export

Methode · Schwingungsverfahren

Zerstörungsfrei prüfen. Objektiv bewerten.

Statt subjektiver Sichtprüfung misst das Schwingungsverfahren die Resonanzantwort des Mastes. Ein kalibrierter Impuls regt den Mast an, ein Sensor zeichnet die Schwingung auf, eine digitale Auswertung vergleicht das Signal mit dem Referenzprofil. Korrosion und Materialverlust verschieben die Eigenfrequenz — objektiv messbar, nicht interpretierbar.

Panel · 01Messaufbau

Impuls, Mast, Sensor

6 m4 m2 mIMPULSkalibriertSENSORResonanzSCHWINGUNGf₀ · HzFUNDAMENTPrüfpunktMETHODEZERSTÖRUNGSFREI

Ein definierter Impuls am Mastfuss versetzt den Mast in seine Eigenfrequenz. Ein am Mast angesetzter Sensor erfasst die Schwingung über mehrere Zyklen.

Panel · 02Resonanzvergleich

Signatur intakt vs. geschädigt

INTAKT · f₀ = 3.4 HzKORRODIERT · f₀ = 2.1 Hz · gedämpftA0−AA0−A0.0 s0.5 s1.0 sintaktgeschädigtSIGNALRESONANZVERGLEICH

Ein intakter Mast schwingt scharf und klar. Korrosion am Mastfuss dämpft das Signal und verschiebt die Frequenz — sichtbar in der Kurve, objektiv in der Zahl.

  1. 01Schritt

    Impuls

    Kalibrierter Anregungsstoss am Mastfuss — reproduzierbar, normiert.

  2. 02Schritt

    Messung

    Sensor zeichnet die Resonanzantwort über mehrere Schwingungszyklen auf.

  3. 03Schritt

    Auswertung

    Digital ausgewertet, mit Referenzprofil verglichen, dokumentiert.

Grundlagen

Normen und Vorschriften

Wir arbeiten nach den einschlägigen Normen und dokumentieren unsere Leistung auf dieser Grundlage — prüfbar, nachvollziehbar, rechtssicher.

DIN EN 40-3
01 / 02
Lichtmasten — Bemessung und Prüfung
DIN HD 638
02 / 02
Standsicherheit von Beleuchtungsmasten
Häufige Fragen

Was Kommunen typischerweise vorab wissen möchten

  1. 01

    Was droht uns rechtlich, wenn ein Mast umstürzt und keine Prüfung dokumentiert ist?

    Als Baulast­träger unterliegen Kommunen der Verkehrs­sicherungs­pflicht (§ 823 BGB, StrWG der Länder). Ohne dokumentierte Prüf­zyklen droht im Schadens­fall persönliche Haftung des verantwortlichen Fach­bereichs­leiters — versicherungs­technisch und gegebenenfalls strafrechtlich. Ein Prüf­protokoll schützt genau davor.

  2. 02

    Wie häufig müssen wir unsere Lichtmaste prüfen lassen?

    Die DIN EN 40 empfiehlt abhängig von Mast­material und Umgebungs­bedingungen Prüf­zyklen zwischen 2 und 6 Jahren. Für verzinkte Stahl­maste in Wohngebieten sind 6 Jahre typisch, für ältere oder korrosiv belastete Bestände 2 bis 4 Jahre.

  3. 03

    Ist das Schwingungsverfahren wirklich aussagekräftig — oder brauchen wir zusätzlich Grabungen?

    Das Schwingungs­verfahren bewertet den Mast anhand seiner Eigenfrequenz und Dämpfung — beides wird durch Korrosion am Mastfuss messbar verändert. Grabungen oder Einstiche führen wir nur bei konkretem Verdacht nach Rück­sprache durch. So vermeiden wir unnötige Beschädigung intakter Masten.

  4. 04

    Wie belastbar ist das Prüfprotokoll im Schadensfall vor Gericht?

    Unsere Protokolle enthalten Messwerte, GPS-Koordinaten, Fotodokumentation und nachvollziehbare Bewertungs­logik. Digital ausgewertete Schwingungs­protokolle werden von Gutachtern und Gerichten als zulässiges Beweis­mittel akzeptiert — sofern Prüf­zyklen eingehalten und Befunde nach­weislich abgearbeitet wurden.

  5. 05

    Was kostet die Prüfung pro Mast bei grösseren Beständen?

    Ab etwa 200 Masten bewegen wir uns typischerweise im niedrigen zwei­stelligen Euro-Bereich pro Mast. Die Kosten hängen von Erreichbarkeit, Prüftiefe und Gesamt­volumen ab. Ein konkretes Angebot erhalten Sie nach einer kurzen Bestands­abfrage.

  6. 06

    Wie gehen Sie mit Masten um, die als nicht mehr standsicher bewertet werden?

    Wir staffeln die Handlungs­empfehlung nach Dringlichkeit — sofort sperren, kurzfristig tauschen oder mittelfristig beobachten. Für akut kritische Masten können wir den Tausch zeitnah im selben Auftrag durch­führen oder in einen Masttausch-Rahmen­vertrag überleiten.

  7. 07

    Können Sie auch einzelne Verdachtsfälle prüfen — oder nur Grossbestände?

    Beides. Wir prüfen einzelne Masten nach Unfall­verdacht oder Bürger­meldung ebenso wie flächen­deckende Bestände. Für Einzel­prüfungen rechnen wir pauschal ab, für Gesamt­bestände nach Stückpreis.

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