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T-LeuchtenwerkStraßenbeleuchtung · seit 2015
Masttausch

Masttausch und Mastneubau

Ein Masttausch ist Verkehrs­sicherung, Spezial­fahrzeuge, Statik, Tiefbau und Elektro­technik in einer Hand. Wir bringen Bagger, Stemmer und Kran mit — und verlassen die Baustelle mit einem neuen Mast, einer funktionierenden Leuchte und einem Entsorgungs­nachweis.

Leistungsumfang

Was wir liefern

  1. 01

    Einholen der verkehrs­rechtlichen Anordnung (VAO) und Baustellen­sicherung

  2. 02

    Einsatz von Spezial­fahrzeugen — Bagger, Stemmer und Kran

  3. 03

    Fundament­bau nach statischem Nachweis

  4. 04

    Freilegen und Demontage des Bestands­mastes inkl. Leuchte

  5. 05

    Setzen des neuen Mastes mit dem Kran und Muffen­technik nach VDE

  6. 06

    Montage der Leuchte und Anschluss am Kabel­übergangs­kasten

  7. 07

    Elektrische Prüfung und Inbetrieb­nahme

  8. 08

    Fachgerechte Entsorgung des Altmastes nach AVV und ElektroG

Masttausch · drei Schritte

Bagger, Kran, Abnahme — ein Einsatz.

Ein Masttausch ist kein Werkstattjob. Spezialfahrzeuge, Fundamentbau, Elektrotechnik und Verkehrs­sicherung kommen in einem Arbeitsgang zusammen.

Schritt · 011 / 3

Alter Mast freilegen

ALTMASTfreilegenBAGGER · STEMMER

Mit Bagger oder Stemmer wird der Bestandsmast freigelegt, demontiert und abtransportiert.

Schritt · 022 / 3

Neuen Mast setzen

KRANsetzt MastFUNDAMENTnach Statik

Fundament nach Statik, Kran hebt den neuen Mast, Muffentechnik nach VDE, Leuchte montiert.

Schritt · 033 / 3

Abnahme & Rückbau

ABNAHMEbestandenLEUCHTE · MONTIERT

Elektrische Prüfung, Funktionskontrolle, Entsorgungsnachweis, Baustelle zurückgebaut.

Grundlagen

Normen und Vorschriften

Wir arbeiten nach den einschlägigen Normen und dokumentieren unsere Leistung auf dieser Grundlage — prüfbar, nachvollziehbar, rechtssicher.

DIN EN 40-3-1 bis 40-3-3
01 / 03
Statische Bemessung Lichtmaste
DIN 18914
02 / 03
Gründung von Beleuchtungsmasten
AVV
03 / 03
Abfallverzeichnis­verordnung
Häufige Fragen

Was Kommunen typischerweise vorab wissen möchten

  1. 01

    Wie lange muss die Straße während eines Masttauschs gesperrt werden?

    Bei guter Zugänglichkeit und vorhandenem Fundament erfolgt der Tausch in einem Arbeits­gang von wenigen Stunden pro Mast. Bei Fundament­neubau verteilt sich die Arbeit wegen der Aushärtung auf zwei Termine — oder wir setzen Schnell­fundament­systeme ein, wenn die Statik es zulässt.

  2. 02

    Was passiert, wenn unerwartet zusätzliche Masten getauscht werden müssen?

    Wir kalkulieren Puffer für 3 bis 5 Prozent unerwarteten Mehrbedarf in jedem Rahmen­vertrag ein. Bei darüber hinaus­gehendem Befund informieren wir Sie sofort schriftlich und unterbreiten ein Nachtrags­angebot vor Ausführung — transparent, keine stillen Kosten­steigerungen.

  3. 03

    Welche Mastmaterialien empfehlen Sie für unsere Umgebung?

    Feuerverzinkter Stahl (günstig, 20 bis 30 Jahre Lebens­dauer) für Standard­standorte, pulver­beschichtetes Aluminium (wartungs­arm, salz­resistent) für Küsten- und Salz­streu-Standorte, Stahl mit Zusatz­beschichtung für aggressive Industrie­umgebung. Die Material­wahl beeinflusst Lebens­zyklus­kosten stärker als der Anschaffungs­preis.

  4. 04

    Wer übernimmt die Entsorgung des Altmastes und den Entsorgungsnachweis?

    Wir. Stahl geht sorten­rein in die Wieder­verwertung, elektro­technische Komponenten an zertifizierte Entsorger nach ElektroG. Den Entsorgungs­nachweis erhalten Sie für Ihre Akten — ohne Nachforderung.

  5. 05

    Wie schnell kann ein dringender Einzel-Masttausch nach Unfall erfolgen?

    Im Rahmen eines Wartungs- oder Rahmen­vertrags innerhalb weniger Werktage. Ohne Rahmen­vertrag hängt die Reaktions­zeit von Material­verfügbarkeit und verkehrs­rechtlicher Anordnung ab — im Havarie­fall sichern wir provisorisch ab, bevor der Tausch erfolgt.

  6. 06

    Wer haftet, falls beim Aushub bestehende Leitungen beschädigt werden?

    Wir holen vor jedem Aushub die Leitungs­auskunft ein und dokumentieren sie im Bauakt. Bei dokumentiert sorg­fältiger Vorgehens­weise trägt unsere Betriebs­haftpflicht Schäden — auch an Leitungen, die nicht oder falsch gemeldet wurden.

  7. 07

    Bieten Sie eine Gewährleistung auf Statik und Gründung?

    Ja — VOB/B-Gewähr­leistung auf unsere Gründungs­arbeit und statische Bemessung. Der Mast­hersteller gewähr­leistet die Produkt­konformität. Beide Nachweise reichen wir als Abnahme­paket ein.

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