Zum Hauptinhalt springen
T-LeuchtenwerkStraßenbeleuchtung · seit 2015
Verkehrssicherung

Verkehrs­rechtliche Anordnung & Verkehrs­sicherung

Eine mast­genaue VAO ist unsere Stärke: Wir bündeln Stand­sicherheit, Korrosion, LED und Mast­tausch in einer einzigen Sperrung. Der Kunde fokussiert sich auf seine Kern­aufgaben — wir auf Regelplan, Antrag, Umsetzung, Kontrolle und Rückbau.

Leistungsumfang

Was wir liefern

  1. 01

    Projekt­koordination — der Kunde muss sich um nichts kümmern

  2. 02

    Verkehrs­rechtlicher Regelplan nach RSA — mast­genau erstellt

  3. 03

    Antrag­stellung bei der zuständigen Straßen­verkehrs­behörde

  4. 04

    Abstimmung mit ÖPNV, Feuerwehr, Rettungsdienst

  5. 05

    Beschilderung und Absperrung nach Regelplan

  6. 06

    Bündelung aller Leistungsbereiche in einer Sperrung — alles aus einer Hand

  7. 07

    Regelmässige Kontrolle der Baustelle

  8. 08

    Rückbau und Meldung an die Behörde

VAO · mastgenau

Eine Sperrung. Alle Leistungsbereiche gleichzeitig.

Wir beantragen die verkehrs­rechtliche Anordnung mast­genau für den geplanten Arbeits­abschnitt — und bündeln alle Leistungsbereiche in eine einzige Baustellen­einrichtung. Ein Regelplan, ein Rückbau, eine Abrechnung.

STAND­SICHERHEITKORROSIONLEDMAST­TAUSCHTIEFBAUUMLEITUNGBAUSTELLEN­EINRICHTUNG · MAST­GENAUBÜNDELUNG7 Leistungsbereiche · 1 SperrungMASTPUNKTStandort · GPSREGELPLAN · SCHEMATIKRSA 95/21 · STVO
  1. 01Schritt

    Regelplan nach RSA

    Zeichnung für den konkreten Abschnitt — mastgenau, nicht pauschal.

  2. 02Schritt

    Antragstellung

    Einreichung bei der zuständigen Straßen­verkehrs­behörde.

  3. 03Schritt

    Umsetzung & Kontrolle

    Aufstellen, dokumentierte Kontrolle, ÖPNV- und Rettungs­abstimmung.

  4. 04Schritt

    Rückbau & Meldung

    Vollständiger Rückbau, Fertigstellung an Behörde gemeldet.

Grundlagen

Normen und Vorschriften

Wir arbeiten nach den einschlägigen Normen und dokumentieren unsere Leistung auf dieser Grundlage — prüfbar, nachvollziehbar, rechtssicher.

RSA 95/21
01 / 03
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
StVO
02 / 03
Straßenverkehrs-Ordnung
ZTV-SA
03 / 03
Zusätzliche Technische Vertrags­bedingungen
Häufige Fragen

Was Kommunen typischerweise vorab wissen möchten

  1. 01

    Wie lange dauert die Bearbeitung einer verkehrsrechtlichen Anordnung?

    Je nach Behörde zwischen 5 Werktagen (Routine) und 4 Wochen (komplexe Kreuzungen, ÖPNV-Abstimmung, Wochen­end­sperrung). Wir kalkulieren diese Vorlaufzeit in den Projekt­plan ein und starten den Antrag, sobald das Bau­detail feststeht.

  2. 02

    Wer haftet, wenn auf der abgesperrten Baustelle ein Unfall passiert?

    Bei beschilderter und kontrollierter Baustelle nach RSA trägt unsere Betriebs­haftpflicht das Risiko für Schäden aus der Baustellen­einrichtung. Deshalb sind regel­mässige Kontrolle und Doku­mentation der Beschilderung pflicht­gemässer Bestand­teil der VAO — nicht kosmetische Fleiß­arbeit.

  3. 03

    Wie koordinieren Sie die VAO mit ÖPNV, Feuerwehr und Rettungsdienst?

    Die Straßen­verkehrs­behörde leitet den Regelplan an ÖPNV und Rettungs­dienste zur Stellung­nahme weiter. Wir arbeiten deren Einwände direkt ein — Halte­stellen­verlegung, Umleitungs­breite für Einsatz­fahrzeuge, Öffnungs­zeiten von Hilfs­zufahrten.

  4. 04

    Müssen wir selbst Kontrollen dokumentieren oder übernehmen Sie das vollständig?

    Vollständig durch uns. Wir kontrollieren die Beschilderung in regel­mässigen Intervallen über die gesamte Bauzeit und führen ein digitales Kontroll­protokoll mit Datum und Foto. Sie erhalten das Protokoll mit der Abschluss­dokumentation.

  5. 05

    Was passiert, wenn die Straße länger gesperrt werden muss als genehmigt?

    Wir beantragen rechtzeitig vor Ablauf eine Verlängerung mit neuer Begründung. Eine Sperrung ohne aktuelle VAO ist rechts­widrig und wird von uns nicht gefahren — selbst wenn das Projekt­enge bedeutet.

  6. 06

    Können Sie die VAO mastgenau ausstellen, damit alle Leistungsbereiche gleichzeitig ablaufen?

    Ja — das ist ein Kern­vorteil: Wir beantragen die VAO mast­genau für den geplanten Arbeits­abschnitt und bündeln Stand­sicherheit, Korrosion, LED, Mast­tausch und Tiefbau in einer Sperrung. Eine Baustellen­einrichtung, eine Abrechnungs­einheit, ein Rückbau.

  7. 07

    Übernehmen Sie auch den Rückbau und die Meldung an die Behörde?

    Ja. Nach Bau­ende bauen wir die gesamte Baustellen­einrichtung zurück, prüfen die Ober­fläche und melden die Fertig­stellung der Straßen­verkehrs­behörde. Damit schliesst die VAO ordnungs­gemäss — keine offenen Vorgänge, keine nachträglichen Mahnungen.

Kontakt aufnehmen

Verkehrs­rechtliche Anordnung & Verkehrs­sicherung – jetzt anfragen

Beschreiben Sie uns Ihr Projekt. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem Terminvorschlag.

AnrufProjekt anfragen