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T-LeuchtenwerkStraßenbeleuchtung · seit 2015
Tiefbau

Tiefbau für Beleuchtungsanlagen

Viele Beleuchtungs­projekte scheitern am Tiefbau — an Schnittstellen, Genehmigungen und der Oberflächen­wiederherstellung. Bei uns ist Tiefbau integraler Teil der Leistung, nicht nach­gelagerter Dritt­leistungsbereich. Vor jedem Graben die Leitungs­auskunft, danach die Oberfläche wie vorgefunden.

Leistungsumfang

Was wir liefern

  1. 01

    Tiefbau vor allem im Zuge von Mast­tausch und Mast­neubau

  2. 02

    Leitungs­auskunft und Vor­erkundung — damit beim Graben keine Fremd­leitungen getroffen werden

  3. 03

    Kabel­graben­aushub und Kabel­verlegung

  4. 04

    Fundament­bau für Licht­maste nach statischem Nachweis

  5. 05

    Muffen­technik nach VDE

  6. 06

    Fach­gerechte Ober­flächen­wiederherstellung — Asphalt, Bitumen, Pflaster oder Grünfläche

  7. 07

    Sorg­fältige Arbeits­weise mit dokumentierter Baustellen­sicherung

Tiefbau · Querschnitt

Unter der Oberfläche. Sorgfältig gearbeitet.

Tiefbau fängt bei der Leitungs­auskunft an und endet bei der Oberfläche wie vorgefunden. Dazwischen liegen Fundament, Kabelweg, Muffentechnik und Bettung — dokumentiert Schicht für Schicht.

ASPHALTZTV-Asphalt-StBTRAGSCHICHTSchotter · MineralERDREICHWARNBANDDIN 2403KABEL NYY-JSandbettFUNDAMENTBeton C25/30GASLeitungsauskunftTELEKOMBIL-Portal0.0 m0.8 m1.6 m2.4 mQUERSCHNITT · TIEFBAUDIN 18300 · VOB/C
  1. 01Schritt

    Leitungsauskunft

    Vor dem ersten Spatenstich — BIL-Portal, Versorger, Dokumentation im Bauakt.

  2. 02Schritt

    Aushub & Bettung

    Kabelgraben, Sandbett, Warnband — nach DIN VDE 0100-520.

  3. 03Schritt

    Fundament & Muffen

    Statisch dimensioniertes Fundament, Muffentechnik nach VDE.

  4. 04Schritt

    Wiederherstellung

    Asphalt, Bitumen, Pflaster oder Grünfläche — Oberfläche wie vorgefunden.

Grundlagen

Normen und Vorschriften

Wir arbeiten nach den einschlägigen Normen und dokumentieren unsere Leistung auf dieser Grundlage — prüfbar, nachvollziehbar, rechtssicher.

DIN 18300
01 / 04
Erdarbeiten (VOB/C)
DIN 18318
02 / 04
Verkehrsflächen aus Pflaster und Platten
DIN VDE 0100-520
03 / 04
Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel
BGV C22
04 / 04
Bauarbeiten – Unfallverhütung
Häufige Fragen

Was Kommunen typischerweise vorab wissen möchten

  1. 01

    Wer übernimmt die Leitungsauskunft und haftet bei Leitungsschäden?

    Wir holen die Leitungs­auskunft (BIL-Portal und direkte Versorger­anfragen) vor jeder Bau­massnahme ein und dokumentieren sie im Bauakt. Bei dokumentiert korrekter Vor­gehens­weise greift unsere Betriebs­haftpflicht — auch für Schäden an nicht oder falsch gemeldeten Leitungen.

  2. 02

    Wie stellen Sie Oberflächen nach den Arbeiten fachgerecht wieder her?

    Asphalt nach ZTV-Asphalt-StB, Pflaster mit eingehaltenen Fugen­breiten nach DIN 18318, Rasen­flächen mit frischer Ansaat oder Rollrasen. Die Wieder­herstellung ist fester Teil unserer Leistung — nicht nach­gelagert an einen Dritt­unternehmer.

  3. 03

    Können Sie auch bei historischen Pflasterungen oder nahe Baumbestand arbeiten?

    Ja. Für sensible Oberflächen und Wurzel­bereiche setzen wir spül­bohrende Verfahren (HDD) in Kooperation mit spezialisierten Partnern ein. Historisches Pflaster wird nummeriert, gelagert und in ursprünglicher Anordnung wieder­verlegt.

  4. 04

    Was passiert, wenn Sie beim Aushub auf Hindernisse oder Altlasten stossen?

    Wir stoppen die Arbeit, dokumentieren den Befund und informieren Sie sofort. Altlasten­verdacht wird gemäß BBodSchV behandelt — Entsorgung nach AVV über zertifizierte Fach­firmen. Mehr­kosten werden schriftlich vor Ausführung freigegeben.

  5. 05

    Wie lange dauert die Wiederherstellung einer Gehweg-Oberfläche?

    Bei Pflaster: ein Arbeitstag für typische Mast­baustellen. Bei Asphalt: Tragschicht am Tag der Verfüllung, Deck­schicht nach Aushärtung üblicher­weise nach 2 bis 5 Werktagen. Rasen­saat benötigt die Wachstums­periode.

  6. 06

    Müssen wir als Kommune die Leitungsauskunft selbst beauftragen?

    Nein — das gehört zu unserer Baustellen­vorbereitung. Sie teilen uns nur Ihre eigenen Anlagen­bestände mit, alle anderen Leitungs­anfragen (Strom, Gas, Telekom, Wasser) laufen über uns.

  7. 07

    Arbeiten Sie auch bei Frost oder angekündigtem Regen?

    Frost unter −5 °C stoppt Beton­arbeiten — wir verschieben oder setzen frost­beständige Mischungen ein. Starkregen stoppt Asphalt­einbau. Jede Wetter­bedingung wird im Bautagebuch dokumentiert.

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